Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand
Der Vertrag regelt die Erbringung von fotografischen Dienstleistungen durch die Fotografin Katharina Hofmeister (im Folgenden „Fotografin“ genannt) für den Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt). Der genaue Umfang der Leistungen wird individuell im Vertrag oder Angebot festgelegt.

2. Leistungen der Fotografin
Die Fotografin verpflichtet sich, ein Fotoshooting entsprechend der vereinbarten Kategorie (z. B. Hochzeit, Babybauch, Paarshooting) durchzuführen und die vereinbarte Anzahl an bearbeiteten Bildern dem Auftraggeber digital zur Verfügung zu stellen.

3. Empfehlungen zur Terminplanung
Die Fotografin empfiehlt, wenn möglich, das Fotoshooting in den Abendstunden durchzuführen, um optimale Lichtverhältnisse zu gewährleisten. Diese Zeit variiert je nach Jahreszeit, liegt jedoch meist zwischen 17:00 Uhr und 20:00 Uhr.

4. Zahlungsbedingungen

  • Anzahlung: Eine Anzahlung von 100 € ist bei Vertragsunterzeichnung fällig.

  • Restzahlung: Der Restbetrag muss spätestens 14 Tage nach dem Hochzeitstermin bzw. nach dem Shooting und nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden.

  • Zahlungsmethoden: Zahlungen können per Überweisung oder PayPal bei der Fotografin erfolgen.

5. Stornierung und Ausfallgebühren bei einem Babybauch oder Paarshooting

  • Bis 7 Tage vor dem Termin: kostenfrei

  • 6 bis 3 Tage vor dem Termin: 30 % des Shootingpreises

  • Weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 50 % des Shootingpreises
    Im Falle von Krankheit oder schlechten Wetterbedingungen kann ein Ersatztermin vereinbart werden, sofern noch keine Ersatztermine im Voraus festgelegt wurden.

5.1. Stornierung und Ausfallgebühren bei einer Hochzeit oder After Wedding Shooting

Bis 8 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstermin ist als Stornogebühr ein Betrag in Höhe von 50 % der vereinbarten Auftragssumme zu bezahlen, bis 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin 75 %, bis 1 Woche vor dem Hochzeitstermin 90 % und ab 1 Woche bis zum Tag der Hochzeit 100 % vom vereinbarten Preis. Der Restbetrag ist spätestens binnen 14 Tagen nach Erbringung der Leistung im Sinne der fotografischen Begleitung der Hochzeit, somit 14 Tage nach dem Hochzeitstermin bzw. nach Erhalt der Rechnung fällig.

6. Reisekosten und Zusatzkosten

  • Übersteigt die An- und Abreise der Fotografin den vereinbarten Umfang oder wurde keine anders lautende Vereinbarung getroffen, werden Reisekosten von 0,60 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.

  • Bei besonderen Reiseanforderungen (z.B. Unterkunft) oder Zusatzleistungen (Fotobücher, Alben, etc.) werden diese Kosten vorab mit dem Auftraggeber abgesprochen und gesondert in Rechnung gestellt.

7. Nutzungsrechte

  • Der Auftraggeber erhält das nicht-exklusive, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Fotos für private Zwecke zu verwenden.

  • Eine kommerzielle Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Fotografin gestattet.

  • Die Fotografin behält sich das Recht vor, die Bilder zu eigenen Werbezwecken zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem zustimmt. Sollte der Auftraggeber der Veröffentlichung nicht zustimmen, muss dies schriftlich mitgeteilt werden.

8. Bildbearbeitung und Rohdateien

  • Originaldateien und RAW-Dateien verbleiben bei der Fotografin. Dem Auftraggeber werden ausschließlich die bearbeiteten Bilder in hoher Auflösung zur Verfügung gestellt.

  • Eine nachträgliche Bearbeitung der Fotos durch den Auftraggeber oder Dritte ist nicht gestattet, da dies den künstlerischen Stil der Fotografin beeinflusst.

9. Bildarchivierung

  • Die Fotografin bewahrt die Bilder für 1 Jahr nach der Hochzeit bzw. 6 Monate nach kleineren Shootings auf. Danach erfolgt keine Archivierung mehr.

  • Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass es seine Verantwortung ist, Kopien der Fotos zu sichern.

10. Haftung und höhere Gewalt

  • Die Fotografin haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt (z. B. Krankheit, Unfälle, Umwelteinflüsse) verursacht werden. Sollte die Fotografin den Auftrag aufgrund solcher Umstände nicht wahrnehmen können, wird sie sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu stellen. Zusatzkosten für den Ersatzfotografen werden nicht von der Fotografin übernommen.

  • Die Fotografin haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Daten, nachdem die Bilder dem Auftraggeber übergeben wurden.

11. Lieferzeiten der Bilder

  • Die bearbeiteten Bilder werden innerhalb von maximal 8 Wochen nach dem Shooting oder der Hochzeit geliefert. Eine längere Lieferzeit ist nur nach vorheriger Absprache möglich.

  • Produkte wie Alben, USB-Sticks oder Drucke werden innerhalb von ca. 21 Tagen nach Fertigstellung der Bilder geliefert.

12. Reklamationen und Abnahme

  • Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich bei der Fotografin einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

13. Datenschutz

  • Die Fotografin verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers nur im Rahmen des Auftrags und für die Vertragserfüllung zu verarbeiten.

  • Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. zur Bestellung von Produkten).

  • Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung der Fotografin enthalten.

14. Ergänzende Vereinbarungen

  • Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.

15. Zusätzliche Leistungen und Nachbearbeitungen

  • Sollten zusätzliche Dienstleistungen wie Fotobücher, Fotodrucke oder Sonderwünsche (z. B. Nachbearbeitung bestimmter Fotos) gewünscht werden, sind diese separat zu vereinbaren und werden zusätzlich berechnet.

16. Ersatzfotografen

  • Im Falle eines Ausfalls der Fotografin aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krankheit) wird die Fotografin sich bemühen, einen Ersatzfotografen bereitzustellen. Die Mehrkosten des Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftraggebers.

17. Veröffentlichung durch den Auftraggeber

  • Bei Veröffentlichungen von Bildern im Internet (z. B. auf sozialen Medien wie Instagram oder Facebook) muss der Auftraggeber den Urheber der Fotos nennen. Die Nennung erfolgt durch den Zusatz: „©Kathi Hofmeister Fotografie“ oder durch die Verlinkung zum Social-Media-Profil der Fotografin.

18. Schlussbestimmungen

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Schladming, Österreich.