Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche fotografischen Leistungen der Fotografin Katharina Hofmeister, im Folgenden „Fotografin“ genannt, gegenüber ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt.
Die AGB gelten insbesondere für Hochzeitsreportagen, After-Wedding-Shootings, Paarshootings, Babybauchshootings, Taufbegleitungen sowie sonstige fotografische Shootings und Leistungen, sofern im jeweiligen Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Der konkrete Leistungsumfang, der Termin, die Dauer, das gebuchte Paket sowie das vereinbarte Honorar ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.
Abweichende Vereinbarungen sind möglich, sofern diese ausdrücklich zwischen Fotografin und Auftraggeber vereinbart wurden.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot der Fotografin annimmt bzw. den entsprechenden Vertrag unterzeichnet und die Fotografin die Buchung bestätigt.
Die Fotografin verpflichtet sich, die fotografische Leistung entsprechend der vereinbarten Kategorie sowie dem gebuchten Paket bzw. dem individuell vereinbarten Leistungsumfang zu erbringen.
Die Dauer der fotografischen Begleitung richtet sich nach dem jeweils gebuchten Paket bzw. der individuell vereinbarten Begleitzeit.
Der genaue Umfang der gelieferten Bilder richtet sich ebenfalls nach dem gebuchten Paket bzw. der getroffenen Vereinbarung. Eine bestimmte Mindestanzahl an Aufnahmen wird nur geschuldet, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Empfehlungen zur Terminplanung und Vorbereitung
Die Fotografin berät den Auftraggeber auf Wunsch hinsichtlich geeigneter Uhrzeiten, Locations und des zeitlichen Ablaufs, um möglichst gute fotografische Ergebnisse zu erzielen.
Insbesondere bei Outdoor-Shootings wird empfohlen, die Lichtverhältnisse und den Sonnenstand bei der Terminplanung zu berücksichtigen.
Bei Hochzeiten wird der zeitliche Ablauf im Vorfeld gemeinsam besprochen. Die Fotografin bemüht sich, die vereinbarten Programmpunkte entsprechend des besprochenen Ablaufplans fotografisch zu begleiten.
Die Verantwortung für die Organisation des Hochzeitstages, die Einhaltung des Zeitplans sowie die rechtzeitige Information aller beteiligten Personen liegt beim Auftraggeber.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise.
Die Fotografin ist aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung nicht berechtigt bzw. verpflichtet, Umsatzsteuer auszuweisen. Alle angegebenen Preise verstehen sich daher als Endpreise ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis.
4.1 Anzahlungen bei Hochzeiten
Bei Hochzeitsbuchungen wird eine Anzahlung vereinbart.
Für das Paket „Mini Wedding“ beträgt die Anzahlung 100 €.
Für die Pakete „Intimate Wedding“ und „Timeless Wedding“ beträgt die Anzahlung 200 €.
Die Anzahlung ist innerhalb der im Vertrag bzw. auf der Anzahlungsrechnung angegebenen Frist zu bezahlen.
4.2 Sonstige Shootings und Taufbegleitungen
Bei Paarshootings, Babybauchshootings, sonstigen Shootings, After-Wedding-Shootings und Taufbegleitungen wird grundsätzlich keine Anzahlung verlangt, sofern im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
4.3 Restzahlung
Der noch offene Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach dem Hochzeitstermin bzw. nach Durchführung des Shootings oder der fotografischen Begleitung und nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
Bei Shootings, bei denen der Auftraggeber die endgültigen Bilder vor der finalen Bearbeitung selbst auswählt, kann die Fotografin die Auswahl der Bilder als Voraussetzung für die weitere Bearbeitung verlangen.
4.4 Zahlungsmethoden
Die Zahlung kann per Überweisung oder über PayPal erfolgen.
5. Stornierung und Terminverschiebung
5.1 Hochzeiten
Sollten die Auftraggeber vom abgeschlossenen Vertrag über eine Hochzeitsbegleitung zurücktreten, gelten folgende Stornobedingungen:
- bis 6 Monate vor dem Hochzeitstermin: 30 % der vereinbarten Auftragssumme
- bis 3 Monate vor dem Hochzeitstermin: 50 % der vereinbarten Auftragssumme
- bis 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin: 75 % der vereinbarten Auftragssumme
- bis 1 Woche vor dem Hochzeitstermin: 90 % der vereinbarten Auftragssumme
- ab 1 Woche vor dem Hochzeitstermin: 100 % der vereinbarten Auftragssumme
Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die jeweils anfallende Stornogebühr angerechnet.
Die Geltendmachung gesetzlicher Rechte bleibt unberührt.
5.2 Terminverschiebung bei Hochzeiten
Wird der Hochzeitstermin durch die Auftraggeber verschoben und ist die Fotografin am neuen Termin verfügbar, kann der bestehende Vertrag auf den neuen Termin übertragen werden.
Ist die Fotografin am neuen Termin nicht verfügbar, gilt die Verschiebung als Rücktritt vom ursprünglichen Vertrag und es gelten die oben angeführten Stornobedingungen.
6. Stornierung und Terminverschiebung bei sonstigen Shootings
Dieser Abschnitt gilt insbesondere für Paarshootings, Babybauchshootings und sonstige reguläre Shootings, sofern im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Eine Stornierung durch den Auftraggeber hat schriftlich per E-Mail oder WhatsApp oder telefonisch zu erfolgen.
Bei einer Stornierung gelten folgende Ausfallgebühren:
- bis 10 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
- 9 bis 3 Tage vor dem Termin: 30 % des vereinbarten Shootingpreises
- ab 48 Stunden vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Shootingpreises
- am Tag des Termins oder bei Nichterscheinen ohne Absage: 100 % des vereinbarten Shootingpreises
Bei Krankheit oder anderen Umständen, die eine Durchführung des Shootings unmöglich machen, kann nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart werden.
Bei Outdoor-Shootings kann insbesondere bei ungeeigneten Wetterbedingungen nach gemeinsamer Absprache ein Ersatztermin vereinbart werden.
Wird ein bereits vereinbarter Termin durch den Auftraggeber verschoben und ist die Fotografin am gewünschten Ersatztermin verfügbar, kann der Vertrag auf den neuen Termin übertragen werden.
Ist die Fotografin am gewünschten Ersatztermin nicht verfügbar, gelten die oben angeführten Stornobedingungen.
7. Stornierung und Terminverschiebung bei Taufbegleitungen
Für Taufbegleitungen gelten folgende Stornobedingungen, sofern im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde:
- bis 14 Tage vor dem Termin: kostenfrei
- weniger als 14 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
- am Tag des Termins oder bei Nichterscheinen ohne Absage: 100 % des vereinbarten Honorars
Sollte die Taufbegleitung aufgrund von Krankheit oder eines anderen unvorhersehbaren Umstandes nicht stattfinden können, wird nach Möglichkeit gemeinsam eine Lösung bzw. ein Ersatztermin gesucht.
Eine Terminverschiebung ist bei Taufen nur möglich, sofern die Fotografin am neuen Termin verfügbar ist.
8. Stornierung und Terminverschiebung bei After-Wedding-Shootings
Bei einer Stornierung eines vereinbarten After-Wedding-Shootings gelten folgende Stornobedingungen:
- bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
- weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
- am Tag des Termins oder bei Nichterscheinen ohne Absage: 100 % des vereinbarten Honorars
Falls eine Terminverschiebung aus Gründen erforderlich wird, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund von Krankheit oder ungeeigneten Wetterbedingungen bei einem Outdoor-Shooting, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
Eine Terminverschiebung ist nur möglich, sofern die Fotografin am neuen Termin verfügbar ist.
9. Wetterliche Bedingungen und Mitwirkung des Auftraggebers
Outdoor-Shootings sind von den jeweiligen Wetter-, Licht- und Umgebungsbedingungen abhängig.
Die Fotografin berät den Auftraggeber hinsichtlich geeigneter Uhrzeiten und Locations, um möglichst optimale fotografische Ergebnisse zu erzielen.
Sollten die Wetterbedingungen eine Durchführung des Shootings unmöglich oder aus fotografischer Sicht nicht sinnvoll machen, kann nach gemeinsamer Absprache ein Ersatztermin vereinbart werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen.
Bei Verspätungen des Auftraggebers kann sich die zur Verfügung stehende Shootingzeit entsprechend verkürzen. Eine dadurch entstehende Verkürzung der fotografischen Leistung begründet keinen Anspruch auf eine Verlängerung des vereinbarten Zeitraums oder eine Reduzierung des Honorars.
10. Hochzeiten – Zeitplan, Verzögerungen und Begleitzeit
Der zeitliche Ablauf des Hochzeitstages wird im Vorfeld gemeinsam besprochen.
Die Fotografin richtet sich am Hochzeitstag nach dem vereinbarten bzw. besprochenen Ablaufplan.
Sollte es am Hochzeitstag zu Verzögerungen oder Änderungen im Zeitplan kommen, kann die fotografische Begleitung nach vorheriger Absprache und nur im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten der Fotografin verlängert werden.
Zusätzliche Begleitzeit wird, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, entsprechend des vereinbarten Stundenhonorars berechnet.
Die Fotografin kann nicht dafür haftbar gemacht werden, dass bestimmte Fotomotive, Programmpunkte oder Personen aufgrund von Verspätungen, Änderungen im Ablauf oder organisatorischen Umständen nicht oder nicht vollständig fotografiert werden können.
11. Verlängerung der Begleitzeit bei Mini Wedding und Intimate Wedding
Bei den Paketen „Mini Wedding“ und „Intimate Wedding“ kann die Begleitzeit ausschließlich spontan am Hochzeitstag und nach Verfügbarkeit um maximal 1 Stunde verlängert werden.
Die Verlängerung dient dazu, kleinere Verzögerungen oder spontane Änderungen im Tagesablauf flexibel aufzufangen.
Eine spontane Verlängerung stellt keine Alternative zu einer im Voraus geplanten längeren fotografischen Begleitung dar.
Eine über diese Regelung hinausgehende Verlängerung muss vor dem Hochzeitstag vereinbart werden.
12. Verlängerung der Begleitzeit bei Timeless Wedding
Beim Paket „Timeless Wedding“ ist eine fotografische Begleitung von bis zu 10 Stunden möglich.
Da die Fotografin für dieses Paket den entsprechenden Zeitraum des Hochzeitstages freihält, kann eine Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Begleitzeit bei Bedarf auch spontan am Hochzeitstag vereinbart werden, sofern die maximale Begleitzeit von 10 Stunden nicht überschritten wird.
Die zusätzlich vereinbarte Begleitzeit wird entsprechend des vereinbarten Stundenhonorars berechnet, sofern sie nicht bereits Bestandteil des gebuchten Pakets ist.
13. Fotografische Gestaltung und künstlerischer Gestaltungsspielraum
Die fotografische Arbeit der Fotografin unterliegt einem individuellen künstlerischen Stil und Gestaltungsspielraum.
Dem Auftraggeber ist der fotografische Stil der Fotografin zum Zeitpunkt der Buchung bekannt.
Die Auswahl der Motive, die Bildkomposition, der Bildausschnitt, die Farbgestaltung, die Bearbeitung sowie die Entscheidung über die Ausarbeitung einzelner Bilder in Farbe oder Schwarz-Weiß liegen grundsätzlich im künstlerischen Ermessen der Fotografin.
Die Fotografin bemüht sich um eine hochwertige und stimmige fotografische Umsetzung des Auftrags.
Nachträgliche Änderungswünsche hinsichtlich der Bildauswahl oder Bildbearbeitung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzlich berechnet werden.
14. Bildauswahl und Lieferung der Fotos
Die Fotografin sichtet und sortiert sämtliche entstandenen Aufnahmen nach dem jeweiligen Shooting bzw. der Hochzeit.
Es werden nur diejenigen Bilder final bearbeitet und an den Auftraggeber übergeben, die nach dem künstlerischen und qualitativen Ermessen der Fotografin für die finale Galerie geeignet sind.
Der Auftraggeber erhält daher keine vollständige Sammlung sämtlicher während der fotografischen Begleitung entstandener Aufnahmen.
Insbesondere unscharfe Aufnahmen, Aufnahmen mit geschlossenen Augen, Doppel- oder Mehrfachaufnahmen, technisch fehlerhafte Aufnahmen sowie Aufnahmen, die aus fotografischer oder gestalterischer Sicht nicht für die finale Galerie geeignet sind, werden aussortiert.
Eine vollständige Bereitstellung aller entstandenen Aufnahmen bzw. eine Herausgabe einer Rohsammlung ist nicht geschuldet.
Bei Paketen, bei denen der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl an Bildern selbst auswählt, werden zunächst entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang Auswahlbilder zur Verfügung gestellt. Die finale Bearbeitung erfolgt nach erfolgter Bildauswahl durch den Auftraggeber.
15. Bildbearbeitung und Rohdaten
Die Original- und RAW-Dateien verbleiben im Eigentum bzw. in der Verfügung der Fotografin und werden nicht an den Auftraggeber herausgegeben.
Der Auftraggeber erhält ausschließlich die im jeweiligen Paket bzw. Vertrag vereinbarten final bearbeiteten Bilder.
Die finale Bearbeitung erfolgt durch die Fotografin nach eigenem künstlerischem Ermessen.
Eine eigenständige nachträgliche Bearbeitung der gelieferten Bilder durch den Auftraggeber oder Dritte, insbesondere durch Filter, Farbveränderungen oder andere Bearbeitungsschritte, ist nicht gestattet, soweit dadurch der Charakter bzw. die ursprüngliche Gestaltung der fotografischen Arbeit verändert wird.
Ein Zuschneiden der Bilder für private Zwecke, beispielsweise für Social-Media-Formate, ist zulässig.
16. Nutzungsrechte und Urheberrecht
Alle von der Fotografin angefertigten Fotografien unterliegen dem Urheberrecht.
Das Urheberrecht verbleibt bei der Fotografin und wird durch die Übergabe der Bilder nicht übertragen.
Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur privaten Verwendung der gelieferten Bilder.
Die private Nutzung umfasst insbesondere die Verwendung für persönliche Social-Media-Profile, private Fotoalben, Fotobücher, Kalender, private Drucke, Einladungen und vergleichbare private Zwecke.
Eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Unternehmen oder sonstige gewerbliche Verwendung ist nicht gestattet und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Die Weitergabe der Bilder an private Personen im Rahmen der persönlichen Nutzung ist zulässig.
Bei Veröffentlichungen im Internet, insbesondere auf Instagram, Facebook oder anderen sozialen Netzwerken, sowie bei Veröffentlichungen in Zeitungen oder vergleichbaren Medien ist die Fotografin als Urheberin zu nennen.
Die Nennung kann durch „© Kathi Hofmeister Fotografie“ bzw. „Kathi Hofmeister Fotografie“ oder durch eine entsprechende Verlinkung des Social-Media-Profils der Fotografin erfolgen.
Die Bearbeitung der Bilder durch Filter, Farbveränderungen oder andere Veränderungen, die den ursprünglichen fotografischen Stil verändern, ist nicht gestattet.
17. Veröffentlichung der Bilder durch die Fotografin
Eine Veröffentlichung von Fotografien zu eigenen Werbe- und Portfoliozwecken durch die Fotografin erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer entsprechenden Zustimmung des Auftraggebers bzw. der hierfür erforderlichen Einwilligungen.
Die Zustimmung zur Veröffentlichung kann insbesondere die Verwendung auf der Website, in sozialen Medien, auf Werbematerialien, in Printmedien oder in sonstigen Präsentationen der Fotografin umfassen.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass erforderliche Einwilligungen der auf den Bildern abgebildeten Personen vorliegen, soweit dies für die jeweilige Veröffentlichung erforderlich ist.
Fotos von Kindern werden von der Fotografin grundsätzlich nicht veröffentlicht.
18. Keine Garantie für bestimmte Motive oder Personen
Die Fotografin bemüht sich, die wesentlichen Elemente der jeweiligen fotografischen Begleitung festzuhalten.
Bei Hochzeiten umfasst dies insbesondere die Vorbereitung, Trauung, Gratulationen bzw. Empfang, Hochzeitsfeier sowie Paar- und Gruppenfotos, soweit diese Bestandteil des gebuchten Leistungsumfangs sind.
Die Fotografin kann jedoch nicht garantieren, dass jede anwesende Person fotografiert wird oder jedes gewünschte Motiv bzw. jede gewünschte Szene entsteht.
Spezielle oder ausdrücklich gewünschte Motive, Gruppenaufstellungen oder bestimmte Situationen sind nach Möglichkeit im Vorfeld mit der Fotografin abzusprechen.
Aus dem Fehlen einzelner Personen, Motive oder Szenen kann kein Mangel der fotografischen Leistung abgeleitet werden, sofern die Fotografin deren Aufnahme nicht ausdrücklich zugesichert hat.
19. Lichtverhältnisse und örtliche Gegebenheiten
Die Qualität und Wirkung fotografischer Aufnahmen hängt wesentlich von den vorhandenen Licht- und Umgebungsbedingungen ab.
Schwierige Lichtverhältnisse können die technische und gestalterische Umsetzung beeinflussen.
Hierzu zählen insbesondere sehr dunkle Kirchen oder Innenräume, buntes LED-Licht, Nebelmaschinen, Laser, Rauch, fehlende Beleuchtung, Gegenlicht oder ein bestehendes Blitzverbot.
Die Fotografin wird sich bemühen, auch unter schwierigen Bedingungen bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
Schwierige oder ungünstige Licht- und Umgebungsbedingungen, die nicht von der Fotografin verursacht wurden, stellen keinen Mangel der fotografischen Leistung dar.
20. Genehmigungen und Rechte Dritter
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, erforderliche Genehmigungen für Fotoaufnahmen an Veranstaltungsorten, in Kirchen, auf privaten Grundstücken oder an sonstigen Locations einzuholen.
Dies gilt insbesondere für Hausordnungen, Fotografierverbote, Blitzverbote oder sonstige Vorgaben des jeweiligen Veranstalters bzw. Eigentümers.
Der Auftraggeber stellt die Fotografin von Ansprüchen Dritter frei, sofern diese daraus entstehen, dass erforderliche Genehmigungen durch den Auftraggeber nicht eingeholt wurden.
21. Lieferzeiten
Die Lieferzeit richtet sich nach der Art der fotografischen Leistung, dem gebuchten Paket, der Anzahl der entstandenen Aufnahmen sowie der jeweiligen Auslastung der Fotografin.
21.1 Hochzeiten
Bei Hochzeitsreportagen beträgt die Lieferzeit bis zu 8 Wochen nach dem Hochzeitstermin.
Insbesondere während der Hauptsaison von Mai bis einschließlich September kann die Bearbeitungszeit bis zu 8 Wochen betragen.
In der Nebensaison kann die Übergabe gegebenenfalls früher erfolgen.
21.2 Taufbegleitungen
Bei Taufbegleitungen erfolgt die Übergabe der final bearbeiteten Bilder innerhalb von maximal 5 Wochen nach dem Termin, sofern im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
21.3 After-Wedding-, Paar-, Babybauch- und sonstige Shootings
Bei After-Wedding-Shootings, Paarshootings, Babybauchshootings und sonstigen Shootings erfolgt die Übergabe der Bilder grundsätzlich innerhalb von maximal 5 Wochen.
Bei Paketen, bei denen der Auftraggeber die Bilder selbst auswählt, beginnt die Bearbeitungsfrist nach erfolgter Bildauswahl durch den Auftraggeber.
Verzögerungen, die durch eine verspätete Auswahl oder Rückmeldung des Auftraggebers entstehen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.
22. Bildarchivierung
Die Fotografin ist nicht verpflichtet, das Bildmaterial dauerhaft zu archivieren.
Die final bearbeiteten Bilder werden grundsätzlich für einen Zeitraum von maximal einem Jahr nach der jeweiligen fotografischen Leistung archiviert.
Nach Ablauf dieses Zeitraums kann die Fotografin die Dateien endgültig löschen.
Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die übergebenen Bilder nach Erhalt dauerhaft zu sichern und geeignete Sicherungskopien anzulegen.
Ein Anspruch auf eine erneute Bereitstellung nach Ablauf der Archivierungsfrist besteht nicht.
23. Reisekosten und sonstige Zusatzkosten
Die ersten 15 Kilometer der An- und Abreise ab Schladming sind im vereinbarten Honorar enthalten.
Für darüber hinausgehende Fahrten werden 0,70 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.
Maßgeblich ist die tatsächlich gefahrene Gesamtstrecke für Hin- und Rückfahrt.
Bei besonderen Reiseanforderungen, insbesondere bei weiter entfernten Hochzeiten oder bei erforderlichen Übernachtungen, werden die entstehenden Kosten vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt und gesondert berechnet.
Endet eine fotografische Begleitung nach 22:00 Uhr und beträgt die notwendige Heimfahrt mehr als etwa eine Stunde, stellen die Auftraggeber der Fotografin nach vorheriger Absprache eine geeignete Übernachtungsmöglichkeit in der Nähe der Location zur Verfügung.
Hierfür ist keine bestimmte Hotelkategorie erforderlich. Eine einfache und saubere Unterkunft, beispielsweise ein kleines Hotel, eine Pension oder eine vergleichbare Unterkunft, ist ausreichend.
24. Haftung und höhere Gewalt
Die Fotografin haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Kann die Fotografin aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder eines anderen unvorhersehbaren und von ihr nicht zu vertretenden Ereignisses den vereinbarten Auftrag nicht oder nicht vollständig durchführen, wird sie sich nach Möglichkeit um eine geeignete Ersatzlösung bemühen.
Insbesondere bei Hochzeiten wird die Fotografin im Falle eines eigenen Ausfalls nach Möglichkeit versuchen, eine geeignete Ersatzfotografin bzw. einen geeigneten Ersatzfotografen zu organisieren.
Kann keine geeignete Ersatzperson gefunden werden, werden bereits bezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zurückerstattet.
Eine Haftung für Ereignisse und Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Fotografin liegen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für den Verlust von Dateien nach ordnungsgemäßer Übergabe an den Auftraggeber haftet die Fotografin nicht, sofern sie den Verlust nicht zu vertreten hat.
25. Reklamationen und Änderungswünsche
Die Fotografin legt großen Wert auf eine sorgfältige und hochwertige Ausarbeitung der Bilder.
Beanstandungen hinsichtlich der gelieferten Bilder sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Übergabe schriftlich mitzuteilen.
Reklamationen, die ausschließlich den individuellen künstlerischen Stil, die Bildauswahl oder die grundsätzlich vereinbarte Art der Bearbeitung betreffen, begründen keinen Anspruch auf eine vollständige Neubearbeitung oder Neuauswahl der Galerie.
Individuelle nachträgliche Änderungswünsche können nach vorheriger Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung umgesetzt werden.
Gesetzliche Gewährleistungs- und Mängelrechte bleiben unberührt.
26. Datenschutz
Die Fotografin verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Auftrags.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung bzw. entsprechende Einwilligung vorliegt.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung der Fotografin zu entnehmen.
27. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Für Verbraucher gelten hinsichtlich des Gerichtsstands die gesetzlichen Bestimmungen. Eine Gerichtsstandsvereinbarung zulasten eines Verbrauchers wird nicht getroffen.
Im Übrigen gilt der gesetzlich vorgesehene Gerichtsstand.
28. Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026